Prozess der Dienstplanung bei aktiver Genehmigungspflicht
Prozess der Dienstplanung bei aktiver Genehmigungspflicht
Wurde die Genehmigungspflicht für einen Arbeitsbereich aktiviert, so ändert sich der Planungsprozess:
Nach Fertigstellung des Dienstplans kann der Dienstplaner diesen nicht direkt veröffentlichen, sondern muss zunächst die
Genehmigung anfragen
(der Schalter wird anstellen von "Veröffentlichen" angezeigt).Solange die Genehmigungsanfrage läuft, kann der Dienstplan nicht geändert werden. Der Dienstplaner kann den Dienstplan wieder bearbeiten, wenn er den Vorgang zunächst über den Schalter Anfrage zurückziehen abbricht.
Der Schalter Genehmigung anfragen öffnet den gleichnamigen Dialog. Hier kann der Dienstplaner über die Auswahlliste Genehmigungsverlauf einen Text eingeben und sich den Genehmigungsverlauf ansehen. Das Badge (Ziffer) neben dem Pfeilsymbol zeigt, wie viele Aktionen (Genehmigung anfragen, Genehmigung zurückziehen etc.) im Rahmen des Genehmigungsvorgangs bereits durchgeführt wurden. Der Wert 0 bedeutet, dass dies die erste Aktion ist und noch kein Genehmigungsverlauf existiert.

Die Genehmigung kann von einem dazu berechtigten Benutzer entweder
erteilt oder
abgelehnt werden. Erteilt ein Genehmiger die Genehmigung (Schalter Genehmigen
), so wird der Dienstplan automatisch veröffentlicht. Die Mitarbeiter können diesen dann im Mitarbeiterportal einsehen.Lehnt ein Genehmiger die Genehmigung ab (Schalter Ablehnen
), so muss er diese Entscheidung begründen. Anschließend kann der Dienstplan vom Dienstplaner verbessert werden, um danach einen weiteren Genehmigungsanlauf zu nehmen.
Die folgenden beiden Sonderfälle sind zu beachten:
- Sofern die Dienstplaner auch das Recht zur Genehmigung des Dienstplans besitzen, können diese Benutzer in einer Aktion den Dienstplan genehmigen und veröffentlichen. Die Genehmigungsanfrage entfällt in diesem Fall.
- Wenn die Genehmigung nicht rechtzeitig erfolgt, wie im Feld Genehmigung erforderlich ... Tage vor Planungsbeginn festgelegt (siehe Screenshot des Dialogs Arbeitsbereich bearbeiten), kann der Dienstplaner den Dienstplan ohne Genehmigungsantrag veröffentlichen.
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