In bestimmten Branchen und Betrieben (Kliniken, Sozialwesen, Rettungsdienst etc.) ist es verpflichtend oder üblich, dass ein Dienstplan vor seiner Veröffentlichung durch einen dazu berechtigten Mitarbeiter - typischerweise einen Vorgesetzten - genehmigt wird.
Der Vorgesetzte (Genehmiger) prüft dabei, ob der Dienstplan die verschiedenen betrieblichen, gesetzlichen, tariflichen und arbeitswissenschaftlichen Kriterien erfüllt, die Voraussetzungen für die Genehmigung darstellen.
In biduum können Sie die Genehmigungspflicht für die monatliche Dienstplanung für jeden Arbeitsbereich getrennt einstellen.
Ist die Genehmigungspflicht aktiviert, so ändert sich der Prozess der Dienstplanung.
Der genehmigte Dienstplan wird in der Software zusammen mit den Daten zum Genehmigungsantrag (Antragssteller, Zeitpunkt des Antrags, Kommentar) und zur Genehmigung (Genehmiger, Zeitpunkt der Genehmigung und Begründung) gesondert gespeichert.
Er kann insbesondere über den PDF-Bericht Dienstplanung > Genehmigung und Veröffentlichung mit der letzten veröffentlichen Fassung des Dienstplans verglichen werden.