Vergeben Sie das Recht zur Genehmigung von Dienstplänen bei den verantwortlichen Mitarbeitern ("Genehmiger"). Dieses Recht setzt die Berechtigung zur Dienstplanung voraus.
Das nachfolgend dargestellte Schaubild, ein Flussdialogramm, zeigt den Ablauf des Genehmigungsprozesses für die Dienstplanung in der Software biduum. Rechtecke stehen für Zustände, Rauten für Entscheidungen und Pfeile für Aktivitäten.
Wenn Sie für einen Arbeitsbereich die Genehmigungspflicht aktiviert haben, müssen Dienstplaner vor der ersten Veröffentlichung die Genehmigung anfragen. Der Plan kann also nicht einfach direkt veröffentlicht werden:

Ein Genehmiger kann einen Genehmigungsantrag für einen Dienstplan genehmigen oder mit einer Begründung ablehnen.
In beiden Fällen wird der Dienstplaner über die Entscheidung des Genehmigers benachrichtigt.
Der Genehmiger (für die Dienstplanung eines Arbeitsbereiches) besitzt in biduum gleichzeitig die Rolle des Dienstplaners. Er kann also den Dienstplan bearbeiten und nach Fertigstellung des Dienstplans diesen direkt veröffentlichen und damit implizit genehmigen.
Der Genehmiger kann somit den Schritt der Genehmigungsanfrage überspringen oder, nachdem er einen Genehmigungsantrag abgelehnt hat, den Dienstplan selbst nachbessern.
Wird das im Dialog Arbeitsbereiche definieren eingestellte Ende der Genehmigungspflicht erreicht (z. B. 7 Tage vor dem ersten Tag des Dienstplans), ohne dass der Genehmigungsprozess abgeschlossen ist, so kann ein Dienstplan durch den Planer auch ohne Genehmigung durch einen Genehmiger veröffentlicht werden.
Mit diesem Mechanismus soll verhindert werden, dass ein Dienstplan bei einem unerwarteten Prozessproblem nicht veröffentlicht werden kann und somit die Mitarbeiter verspätet ihren Dienstplan erhalten.
