Wie wird die Arbeitszeit von Abwesenheiten bewertet?

Wie wird die Arbeitszeit von Abwesenheiten bewertet?

In biduum können Sie für Abwesenheiten wie UrlaubKrank oder Elternzeit die Arbeitszeitbewertung nach Ihren Vorstellungen festlegen.

Der Begriff Arbeitszeitbewertung steht für die Anrechnung auf dem Arbeitszeitkonto. Das heißt, bewertete Tage werden angerechnet. Nicht bewertete Tage werden nicht berücksichtigt und somit NICHT dem Konto gutgeschrieben.

Grundsätzliche Einstellung

Zugrunde liegt die entsprechende Einstellung unter Einstellungen > Abwesenheiten definieren.
Für jede Abwesenheit, also jedes Kürzel, können Sie in diesem Dialog festlegen, wie die Arbeitszeit bewertet wird. Natürlich können Sie auch weitere Abwesenheiten wir Kur oder Elternzeit in diesem Dialog hinterlegen.

  1. Abwesenheiten werden nach Soll (Sollarbeitszeit) bewertet:
    Unabhängig davon, ob bereits Dienste geplant sind oder der Dienstplan veröffentlicht ist, werden die Tage mit der im Vertrag festgelegten Sollarbeitszeit bewertet (sehen Sie hierzu im Reiter Mitarbeiter > Vertrag). Ist keine Sollarbeitszeit hinterlegt, zählen alle selektierten Tage als unbewertet.
  2. Abwesenheiten werden nach Plan/Soll (Dienstplan / Sollarbeitszeit) bewertet: Falls die Abwesenheit nach Veröffentlichung des Dienstplans eingetragen wird, so werden die Tage anhand der Arbeitszeit des geplanten Dienstes bewertet. Andernfalls (vor Veröffentlichung) nach der Sollarbeitszeitverteilung im Reiter Mitarbeiter > Vertrag.
  3. Abwesenheiten haben keinen Einfluss auf das Arbeitszeitkonto mit der Einstellung Unbezahlt freigestellt: Nutzen Sie diese Option für Fehlzeiten wie z.B. Elternzeit wenn das Arbeitsverhältnis während der Abwesenheit ruht.
  4. Abwesenheiten mit der Einstellung Unbezahlt frei reduzieren das Arbeitszeitkonto: Mit dieser Option können Sie Abwesenheiten zum Zeitausgleich (z.B. Abbau von Überstunden) anlegen.

Übersicht Abwesenheit definieren

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