Frage:
Wie kann ich sicherstellen, dass ich alte Dienstpläne für Dokumentationszwecke ordnungsgemäß speichere? Gibt es spezifische Anforderungen oder Empfehlungen, die ich beachten sollte, um die Daten langfristig zugänglich und rechtssicher zu archivieren?
Antwort:
Aktuell gibt es keine allgemeinen Regelungen zu Aufbewahrungsfristen für Dienstpläne. Es können jedoch je nach Branche evtl. einzelne Regelungen bzw. Gesetze eine Aufbewahrungsfrist vorschreiben.
Allgemein gilt, dass Arbeitszeitdokumente für mindestens 2 Jahre aufzubewahren sind. Dienstpläne in der Pflege müssen häufig auch länger aufbewahrt werden.
Welche Regelungen für Sie gelten und wie diese im Detail einzuhalten sind, sollten Sie mit einem qualifizierten Rechtsberater bzw. Anwalt besprechen, da wir keine Rechtsauskunft geben können und dürfen.
Bzgl. der Speicherung haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Solange Sie biduum verwenden, bleiben Ihre Planungsdaten selbstverständlich auf unseren Datenbanken erhalten und werden auch regelmäßig zum Schutz gegen Ausfälle gesichert. Darüber hinaus können Sie natürlich eigene Sicherungen der Dienstpläne und Arbeitszeitberichten in Form von PDFs machen. Wie bei allen Datensicherungen können Sie dort natürlich den Empfehlungen des BSI folgen und nach der 3-2-1-Regel arbeiten:
Vereinfacht ausgedrückt heißt das: 3 Kopien der Daten auf 2 verschiedenen Medium-Arten speichern und eine Kopie extern lagern.