14.2.0 – Dienstplan Kalender (27. Mai 2026)
Legende
Individuelle Ferien- und Feiertagskalender pro MitarbeiterAb sofort kann jedem Mitarbeiter ein eigener Ferien- und Feiertagskalender zugeordnet werden.
Damit lassen sich unterschiedliche regionale Regelungen - etwa für Mitarbeiter in verschiedenen Bundesländern oder
Ländern - präzise abbilden. Die Zuordnung erfolgt direkt in den Personaldaten des jeweiligen
Mitarbeiters.
Mitarbeiter bearbeitenBerechnungen für Abwesenheiten, Dienste und Arbeitszeiten
berücksichtigen automatisch den hinterlegten Mitarbeiter-Kalender.
Optische Hervorhebung von Feiertagen in PlanungsansichtenFeiertage werden in allen Planungsansichten - Dienstplanung 2.0 (Beta), Besetzungsplanung und
Abwesenheitsplanung - pro Mitarbeiter individuell farblich hervorgehoben. Bewegen Sie den Mauszeiger über
eine hervorgehobene Zelle, erscheint ein Tooltip mit dem Namen des jeweiligen Feiertags.
Dadurch ist auf einen Blick erkennbar, an welchen Tagen für welche Mitarbeiter ein Feiertag gilt -
insbesondere dann, wenn Mitarbeiter mit unterschiedlichen Kalendern im selben Dienstplan erscheinen.
Feiertage im Dienstplan hervorheben
Feiertagsanzeige in PDF-BerichtenIn allen PDF-Berichten werden Feiertage je Mitarbeiter entsprechend dem
zugeordneten Kalender hervorgehoben. Berichte zum Dienstplan oder der
Arbeitszeitbericht geben damit die individuellen Feiertagssituationen der Mitarbeiter
korrekt wieder.
Feiertage in PDF-Berichten markieren
Kalender-Zuordnung in den Personaldaten
In den Personaldaten, im Reiter Ferien-/Feiertagskalender > Kalender hinzufügen,
wählen Sie aus der Liste der Ferien- und Feiertagskalender den passenden Kalender für diesen Mitarbeiter aus.
Initial ist der Mitarbeiter dem Kalender seines Arbeitsbereichs zugeordnet. Bestehende Konfigurationen werden
dadurch nicht verändert.
Mitarbeiter bearbeiten > Kalender hinzufügen
Berechnungen nutzen den Mitarbeiter-Kalender
Alle relevanten Berechnungen im System verwenden jetzt automatisch den dem Mitarbeiter zugeordneten
Kalender:
- Abwesenheiten: Urlaubsansprüche und Fehlzeiten werden auf Basis der mitarbeiterspezifischen
Feiertage berechnet. Fällt ein Feiertag in einen Urlaubszeitraum, wird dieser korrekt nicht als
Urlaubstag gezählt.
- Dienste: Feiertagszuschläge und Sonderregelungen für Dienste an Feiertagen richten sich
nach dem individuellen Kalender des eingeteilten Mitarbeiters.
- Arbeitszeiten: Soll-Arbeitszeiten und Zeitkonten berücksichtigen die für den jeweiligen
Mitarbeiter gültigen Feiertage, sodass Über- und Minusstunden korrekt ausgewiesen werden.
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